
Steuerbegünstigte Zwecke i.S. § 51 AO sind gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke. Die Vergünstigungen für steuerbegünstigte Körperschaften sind vielfältig. Es gehören dazu im Wesentlichen Steuerbefreiungen bei der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie Ermäßigungen bei der Umsatzsteuer und außerdem die Berücksichtigun...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerbegünstigte_Zwecke
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